Sachverständiger

Sachverständigentätigkeit

Von der Handwerkskammer Wiesbaden
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Elektrotechnikerhandwerk

me. Joachim Farnung
Meister im Elektrotechnikerhandwerk

60487  Frankfurt am Main
Rödelheimer Landstraße 74
Telefon: (069) 70 43 47
Telefax: (069) 70 42 73
E-Mail: j.farnung@wiv24.de

61231 Bad Nauheim
Gutenbergstr. 53
Telefon: (06032) 970 370
Telefax: (06032) 970 377
E-Mail: j.farnung@t-online.de

Wo kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks helfen?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt, ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.

Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu erbrachten handwerklichen Leistungen noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen. Darüber hinaus kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung genommen werden.

Der Aufgabenbereich des öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks lässt sich grob in die private Sachverständigentätigkeit und die gerichtliche Sachverständigentätigkeit unterteilen. In beiden Bereichen gibt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks Auskunft über Lehr- und Erfahrungssätze aus seinem Wissensgebiet. Er stellt Tatsachen aufgrund seines besonderen Wissens fest und beurteilt aufgrund seiner Sachkunde und seiner Erfahrung tatsächlichen Sachverhalten, nimmt Stellung und erteilen fachlichen Rat. Rechtsfragen werden jedoch nicht von Sachverständigen beantwortet.

Wer kann einen öffentlich bestellten Sachverständigen des Handwerks beauftragen?
Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.

Was kostet ein Sachverständiger des Handwerks?
Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, so haben Sie die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Der Sachverständige rechnet allein mit seinem Auftraggeber ab. Die Höhe der Abrechnung hängt vom Stundensatz des Sachverständigen und vom zeitlichen Umfang der Arbeit, die er für Sie leistet, ab. Hinzu kommen Fahrtkosten und Mehrwertsteuer.
Sie sollten sich unbedingt vor der Beauftragung über die Höhe der Kosten beim Sachverständigen informieren.

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